Erstellen von Planungsunterlagen

Lageplan als Grundlage für Bauleitpläne

Der Lageplan stellt die für die Planung relevante Topographie (z. B. bauliche Anlagen, öffentliche Straßen, Wege und Plätze) im Zusammenhang mit den Flurstücksgrenzen dar. Die Grenzen werden auf der Grundlage der Liegenschaftskarte geometrisch einwandfrei ermittelt.
Folgende vermessungs- und katasterrechtliche Bescheinigung ist durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur abzugeben:
"Die verwendete Planunterlage enthält den Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die planungsrelevanten baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach. Sie ist hinsichtlich der planungsrelevanten Bestandteile geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der neuzubildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich."

Anwendungsmöglichkeit:

  • Erstellung Bebauungsplan
  • Erstellung Vorhaben- und Erschließungsplan

Objektbezogener Lageplan (nicht hoheitlich)

Der Objektbezogener Lageplan ist im Gegensatz zu den o. g. Produkten keine Urkunde. An ihn werden bei Weitem nicht so hohe Anforderungen gestellt wie an die zu beurkundenden Amtlichen Lagepläne. Der Objektbezogener Lageplan kann in seinem Darstellungsinhalt den Kundenwünschen angepasst werden. Sollten Flurstücksgrenzen dargestellt werden, so werden diese, wenn nicht anders gewünscht, in Flurkartengenauigkeit dargestellt.

Anwendungsmöglichkeit:

  • bei Bedarf an Planungsgrundlagen mit niedrigeren Genauigkeitsansprüchen